Insolvenzen

von | 12. Mai 2020 | Insolvenzrecht

Private, Gewerbetreibende und Unternehmen stellen mit meiner Hilfe in meiner
Eigenschaft als Rechtsanwalt und Geschaäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft
den Insolvenzantrag /auch auf EU Ebene/ über deren Vermögen.

Begleitet wird dieser Antrag von einem
Insolvenzplan, der entweder die Fortführung des Unternehmens oder aber die
Restschuldbefreiung innerhalb weniger als einem Jahr anstrebt.

Eine Wartezeit für die Annahme eines Insolvenz-Auftrages ist nicht vorgesehen.